Erklärung zur Barrierefreiheit
Allgemeine Informationen zum Webangebot
Die Website der Harry’s Home Holding AG präsentiert das umfassende Angebot von Häusern & Apartments unter der Marke „harry’s home“ in Österreich, Deutschland und der Schweiz. Gäste finden dort Informationen zu den einzelnen Standorten, Zimmerkategorien, Sonderangeboten und Markenservices. Ziel ist es, ein „Zuhause auf Zeit“-Gefühl zu vermitteln: großzügige Zimmer, moderne Ausstattung, Haustierfreundlichkeit und zentrale Lagen.
Das Webangebot ist so gestaltet, dass es eine klare Struktur und intuitive Bedienbarkeit bietet. Im Fokus stehen Nutzerfreundlichkeit, visuelle Markenführung und einfache Buchungsprozesse – kombiniert mit responsivem Design, damit Gäste über verschiedene Endgeräte Zugang haben.
Nutzung des Online-Angebots
- Navigation & Struktur: Die Website nutzt ein übersichtliches Navigationssystem mit Hauptkategorien wie „Locations“, „Offers“, „Business“, „Career“, ergänzt durch ein Mega-Menü, in dem alle Hotel- und Apartmentstandorte schnell erreichbar sind. In der Fußzeile befinden sich ergänzend Impressum, Datenschutz und Kontaktinformationen.
- Medien & Inhalte: Inhalte umfassen Bildergalerien, Standortbeschreibungen, Zimmerdetails, Sonderaktionen sowie Blog- oder News-Beiträge zur Marke und Services.
- Interaktion & Service: Gäste können direkt online eine Unterkunft buchen oder über die Kontaktinformationen Anfragen stellen. Formularfreie Kommunikation und eine einfache Buchungsoberfläche sind Teil des Angebots. 
- Design & Nutzerfreundlichkeit: Das Design verbindet visuelle Markenelemente mit klaren Strukturen. Animationen und interaktive Elemente unterstützen das Markenerlebnis, ohne die Übersichtlichkeit zu beeinträchtigen. Die Seite ist auf mobile Nutzung optimiert, sodass auch unterwegs eine komfortable Bedienung möglich ist.
Gültigkeit der Erklärung
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das unter der Domain www.harrys-home.com veröffentlichte Webangebot sowie für alle zugehörigen Unterseiten und Subdomains (z. B. blog.domain.de, app.domain.de), sofern diese dem gleichen Anbieter zuzuordnen sind. Die Zuordnung erfolgt in der Regel über ein gemeinsames Impressum oder über die vertragliche und technische Verantwortung derselben Organisation.
Verantwortlich:
- Harry’s Home Holding AG
- Kaiserjägerstraße 2, 6020 Innsbruck
- info@harrys-home.com
-
+43 (0)50 1214 – 1010
Selbstverständnis
Barrierefreiheit gehört heute zur Grundausstattung moderner Websites – sie ist ein Qualitätsmerkmal, stärkt die Nutzererfahrung und sorgt für rechtliche Sicherheit. Komplette Zugänglichkeit für alle Personengruppen zu ermöglichen, entspricht unserem unternehmerischen Verständnis von digitaler Verantwortung und sozialer Teilhabe.
Unser Anspruch
Das bedeutet für uns konkret:
- Semantisch korrektes Frontend: Saubere HTML-Strukturen, sinnvolle ARIA-Rollen, konsistente Komponentenlogik.
- Konzeptionelle Zugänglichkeit: Fokusführung, logische Tab-Reihenfolge, Tastaturbedienung, verständliche Interaktionen.
- Redaktionelle Klarheit: Verständliche Sprache, lesbare Typografie, beschreibende Links, Alt-Texte.
- Barrierefreie Medien: Videos mit Transkripten und Untertiteln, kontrastreiche Thumbnails, ggf. visuelle Beschreibungen.
- Technische Assistenzfreundlichkeit: Unterstützung für prefers-reduced-motion und andere systembasierte Nutzerpräferenzen.
- Nachhaltige Weiterentwicklung: Regelmäßige Audits, Maßnahmenpläne und kontinuierliche Pflege digitaler Zugänglichkeit.
Geltender Standard
Unsere Website richtet sich nach folgenden gesetzlichen und normativen Grundlagen:
- Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)
- Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
- Richtlinie (EU) 2016/2102
- WCAG 2.1 – angestrebt auf Konformitätsstufe AA+
Audit vom 17.11.2025
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.2“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard vereinbar.
Erfolgskriterium 1.1.1 Sinnvolle Textalternativen für Nicht-Text-Inhalt (A)
Problem: Nicht alle Nicht-Text-Inhalte (z. B. Bilder, Grafiken, Bedienelemente) verfügen über geeignete Alternativtexte, die deren Zweck oder Inhalt verständlich beschreiben. Dies kann insbesondere für Nutzer von Screenreadern zu Informationsverlusten führen.
Lösung: Fehlende Textalternativen werden schrittweise ergänzt.
geplante Umsetzung: 2025/2026
Erfolgskriterium 1.2.1 Sinnvolle Textalternativen für Nur-Audio/Nur-Video (A)
Problem: Für rein visuelle oder auditive Medien sind nicht in allen Fällen gleichwertige Textalternativen vorhanden, wodurch die Inhalte für Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen nur eingeschränkt zugänglich sind.
Lösung: Fehlende Textalternativen werden schrittweise ergänzt
geplante Umsetzung: 2025/2026
Erfolgskriterium 1.3.1 Info und Beziehungen (A)
Problem: Die HTML-Struktur und semantische Auszeichnung von Inhalten ist nicht durchgängig korrekt umgesetzt. Dies kann die Nutzung von assistiven Technologien beeinträchtigen.
Lösung: Wir korrigieren falsche Semantik.
geplante Umsetzung: bis Ende 2025
Erfolgskriterium 2.4.4 Linkzweck (A)
Problem: Der Zweck einzelner Links ist nicht immer klar aus dem Linktext oder dem Kontext erkennbar (z. B. „hier klicken“ statt „Produktdetails anzeigen“). Dies ist besonders für Screenreader-Nutzer problematisch, da ihnen oft nur der isolierte Linktext vorgelesen wird.
Lösung: Wir ergänzen fehlende ARIA-Label.
geplante Umsetzung: 2025/2026
Erfolgskriterium 2.4.5 Mehrere Wege (AA)
Problem: Es fehlen alternative Navigationswege wie eine Suchfunktion, eine Sitemap oder ein Inhaltsverzeichnis. Dies erschwert es verschiedenen Nutzergruppen, gezielt Inhalte aufzufinden oder sich effizient auf der Website zu orientieren.
Lösung: Implementierung eines alternativen Navigationsweges
geplante Umsetzung: bis Ende 2025
Erfolgskriterium 3.1.2 Sprache von Teilen (AA)
Problem: Inhalte in anderen Sprachen (z. B. einzelne Begriffe, Zitate oder Menüs) sind nicht immer korrekt mit dem entsprechenden Sprachcode ausgezeichnet. Dadurch werden diese Textteile von assistiven Technologien möglicherweise falsch vorgelesen.
Lösung: Fehlende Sprachauszeichnungen werden schrittweise ergänzt.
geplante Umsetzung: 2025/2026
Prüfverfahren & Methodik
Die Überprüfung erfolgte nach folgendem Verfahren:
1. Manuelle Tests
- Tastaturbedienung
- Screenreader (VoiceOver, NVDA, JAWS)
- Fokusführung und visuelle Orientierung
2. Automatisierte Tools
- axe
- Lighthouse
- WAVE
3. Konzeptionelle Analyse
- Struktur, Navigation, semantische Markup-Logik
- Assistive Technology-Kompatibilität
4. Redaktionelle Prüfung
- Sprache, Alternativtexte, ARIA-Attribute, Verständlichkeit
Zielsetzung: AA+ als Standard
Ziel ist es, die gesetzlichen Anforderungen der WCAG 2.1 Stufe AA zuverlässig zu erfüllen und darüber hinaus Elemente aus dem erweiterten Bereich digitaler Barrierefreiheit (teils WCAG 2.1 AAA) umzusetzen – sofern dies im Projektkontext angemessen und technisch umsetzbar ist.
Die Umsetzung erfolgt im Rahmen von Re-Audits, modulbezogener Aktualisierungen und projektbezogenen Pflegeprozessen. Alle relevanten Maßnahmen, Fristen und Zuständigkeiten werden transparent dokumentiert.
Barrieren melden
Dieses Webangebot wird derzeit vollständig überarbeitet. Aufgrund der anstehenden Neuentwicklung wurde auf eine umfassende Prüfung (Audit) der bestehenden Seite verzichtet.
Um Rückmeldungen gezielt bearbeiten zu können, ist es hilfreich, später die betroffene Seite oder Funktion zu benennen.
Kontakt:
- barrierefreiheit+harrys-home@aleksundshantu.com.de
- +49 30 40045775
- Antwortzeit: Innerhalb von 10 Werktagen
Hinweis zum Schlichtungsverfahren (§ 14 BGStG)
Sollte nach der Kontaktaufnahme keine zufriedenstellende Lösung erreicht werden, kann ein Schlichtungsverfahren gemäß § 14 des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes (BGStG) eingeleitet werden.
Die Schlichtungsstelle beim Sozialministeriumservice unterstützt bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit und vermittelt zwischen betroffenen Personen und der verantwortlichen Stelle des Webangebots.
Kontakt zur Schlichtungsstelle (Sozialministeriumservice):
Das Verfahren ist kostenfrei. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Rechtlicher Hinweis zur Barrierefreiheitserklärung
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit basiert auf einer Vorlage der ALEKS & SHANTU GmbH . Die Verwendung ist für eigene Webprojekte ausdrücklich gestattet, sofern inhaltliche Anpassungen (z.B. zu Audits, Maßnahmen oder Zuständigkeiten) korrekt vorgenommen werden und kein irreführender Eindruck über eine direkte Mitwirkung der ALEKS & SHANTU GmbH entsteht.
Es handelt sich bei dieser Vorlage nicht um eine Rechtsberatung. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr auf Vollständigkeit oder rechtliche Verbindlichkeit.
Eine sichtbare Quellenangabe mit Verlinkung auf www.aleksundshantu.com ist erwünscht.